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Die Feuerbestattung: Eine Bestattungsform mit Variationsmöglichkeiten
Die Einäscherung eines Verstorbenen wird in einem Sarg innerhalb eines Krematoriums durchgeführt. Die spätere Beisetzung der Asche erfolgt dann mit einer Urne auf speziell dafür vorgesehenen Bereichen innerhalb der Friedhöfe oder im Rahmen einer Seebestattung auch auf den Weltmeeren. Für eine Feuerbestattung ist immer eine besondere Vereinbarung notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenserklärung zur Feuerbestattung hinterlassen oder die Angehörigen geben eine entsprechende Erklärung dazu ab. Hierbei sollte der zweite Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für die Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsverhältnissen kann das Krematorium die Einäscherung verweigern.
Die dafür notwendigen Formulare und Willenserklärungen stellen wir Ihnen in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung. Diese können auch bereits benutzt werden im Zusammenhang mit einer Bestattungsvorsorgeregelung. Für die Feuerbestattung selbst gelten die gleichen Bestimmungen und Voraussetzungen wie bei einer Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen die Feuerbestattung an.
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