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Wie können Sie vorsorgen?
Jeder - vor allem Alleinstehende - können ihre dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungdetails und Wünsche vorab festgelegt werden, ein Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und nach eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den späteren Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die zukünftige Bestattungsregelung abgenommen.
Sprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens.
Wir halten für Sie kostenlos einen "Ratgeber bei Trauerfällen" bereit, der u.a. Auskunft gibt über: Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten Bestatter folgende Alternativen:
1. eine Sterbeversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
2. die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge-Treuhand AG
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